Prüfung von Asphalt, Abnahmeprüfung von Asphaltstraßen
Die Abnahmeprüfung dient zur Feststellung der Güteeigenschaften bzw. die Qualität der Basisstoffe, des Mischgutes und der eingebauten Schichten.
Zur Durchführung der Prüfungen werden u.a. folgende Richtlinien und Normen herangezogen:
RVS 08.97.05 Asphaltmischgut, RVS 08.16.01 Anforderungen an Asphaltschichten, RVS 11.03.21 Prüfung und Abrechnung sowie EN 12697-x.
Zur Überprüfung der Gewährleistung auf Basis der technischen Vertragsbedingungen werden z.B. folgende Kriterien herangezogen:
- Verformung, Spurrinnentiefe in mm
- Risse in m/1.000m²
- Griffigkeit, Reibungsbeiwert µ bei 60 km/h
- Längs- und Querebenheit
Die Probekörper werden mittels Kernbohrungen DN 100, 150, 200 oder 300 mm oder im Labor hergestellt. Die Bohrkernproben werden z.B. für die Kontrolle der Mindestschichtdicke von Asphalttrag- und Asphaltdeckschichten eingesetzt.
Die Dicke der Asphaltscicht richtet sich nach dem Größtkorn des Asphaltmischgutes. Mit einem Größtkorn von 16mm kann die Asphaltschichtdicke bei Bundes- und Landesstraßen 4 bis 7 cm betragen.
Wir bieten Ihnen folgende Prüfungen an:
Herstellung von Probekörper | Haftverbund von Asphaltschichten |
Schichtdicke | Drainverhalten, Ausflusszeit |
Raumdichte, Hohlraumgehalt | Ebenheitsmessung |
Verdichtungsgrad | Einbautemperatur |
Bindemittelgehalt | Anteil an gebrochenen Körner |
Konrgrößenverteilung | Herstellung von Labormischungen |
Marshalltest einschließlich Probekörper | Erstprüfung, Kontrollprüfung Abnahmeprüfung von Asphalt |
Oberflächentextur, Rautiefe | Anteil an quellfähigen Materialien |
Bestimmung des Wassergehaltes | Schubfestigkeit, Haftzugfestigkeit |